Ambulante Versorgung

Bei fortschreitender Krankheit ist eine ambulante Versorgung ein immer mehr angewandtes therapeutisches Verfahren. Der Betroffene kann so innerhalb seiner eigenen vier Wände gepflegt werden. Dabei sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, um die Therapie optimal zu begleiten. Gerade in der medikamentösen Therapie (konventionelle Chemotherapie, Immuntherapie mit Antikörpern und Hemmstoffen von Tumorwachstumsfaktoren, Parenterale Ernährung etc.) haben neue und leicht einzunehmende Arzneimittel die Betreuung auch zu Hause möglich gemacht. Weiterhin können moderne Beimedikationen die Nebenwirkungen deutlich senken. Daher ist es möglich, fast jede Krebserkrankung ambulant zu behandeln. Das ist ein erheblicher Fortschritt für Betroffene und Angehörige, da nicht nur die direkte Versorgung durch kurze Wege besser gewährleistet ist, sondern sich auch die Lebensqualität erhöht. Die Möglichkeiten reichen von der einfachen Pflege bis hin zu einem Homecareanbieter, der das Schnittstellen-Management zwischen Klinik, behandelndem Arzt, Hausarzt, Pflegediensten, Apotheken und Sanitätshäusern übernimmt.

Häusliche Krankenpflege

Die ambulante Pflege richtet sich an Patienten, die aufgrund einer Erkrankung, ihres Alters oder anderer Behinderungen den Alltag nicht mehr oder nur eingeschränkt meistern können. Dabei ist diese Pflege sowohl von den Angehörigen als auch von Pflegediensten zu leisten. Es gibt verschiedene Pflegegrade und Leistungsarten. Als erstes gibt es die Grundpflege, die nach der Pflegeversicherung in § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI wiefolgt definiert ist:

  • Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung), Ernährung (mundgerechtes Zubereiten oder die Nahrungsaufnahme) und Mobilität (selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung).

Eine weitere Form ist die Behandlungspflege, die krankheitstypische Pflegemaßnahmen durchführt und dazu dient, die Therapie zu unterstützen. Sie sind einer ärztlichen Weisungsbefugnis unterstellt.

Als dritte Form gibt es weitere Betreuungsleistungen, die nicht direkt Arbeit mit und bei dem Patienten beinhalten, sondern je nach Pflegedienst verschiedene Hilfestellungen einschließen. Vom täglichen Einkauf über die Vermittlung von Essen auf Rädern bis hin zu Fahrdiensten, Inhouse-Friseuren und Gesprächskreisvermittlungen gehen die Angebote.

Homecare

Die Betreuungsform “Homecare” richtet sich in aller erster Linie nach den Bedürfnissen der Patienten und versucht, jedwede Behandlungs- und Therapieart auch ambulant zu ermöglichen. Durch moderne Medikamente, bessere und schnellere Verfügbarkeit kritischer Lösungen und in den letzten Jahren deutlich mehr geschulten Fachkräften ist es heutzutage möglich, einstig ausschließlich stationär erfolgte Therapien auch in der Wohnung des Betroffenen anzubieten. Homecare ist im Gegensatz zur Häuslichen Krankenpflege eine Therapieform. Das Ziel von Homecare ist, Pflegeleistungen, ärztliche Therapien und Überleitungen vom stationären in den ambulanten Bereich zu koordinieren. Weitere Aufgaben sind:

  • Disease- und Schnittstellenmanagement zwischen Klinik, Arzt, Hausarzt, Apotheke, Pflegedeinst und Sanitätshaus
  • Durchführung des Übergangs von stationärer und ambulanter Betreuung
  • Versorger von allen therapierelevanten Produkten
  • Berater zu medizinischen Produkten, Hilfsmitteln und Medikamenteneinnahme
  • Einweisung der Betroffenen und Angehörigen in die ambulante Therapie
  • 24-h-Ansprechpartner und Notfallmanagement
  • Dokumentation und Therapieüberwachung in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Ein wichtiger Bestandteil von Homecare (ambulante Versorgung) nimmt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung ein. Sie dient dazu, schwerstkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Die SAPV versorgt unheilbar und lebensverkürzt erkrankte Menschen, deren primäre Therapien abgeschlossen sind und bestmöglich versorgt werden. Sie ergänzen damit das Angebot der Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Die SAPV umfasst dabei alle Leistungen, die dazu nötig sind: aufwändige Pflege, medizinische Versorgung, Notfallmanagement, Krisenintervention, Angehörigenschulung und Ausstattung mit notwendigen Geräten und Verbrauchsmaterialien. Diese Versorgungsart wird von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse vollständig getragen. Speziell ausgebildete Palliative Care Teams stellen eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicher. Diese Versorgungsform kann sowohl zu Hause, im Alten- und Pflegeheim als auch in stationären Hospizen erfolgen.

Der Alltag mit Homecare

Der Patient liegt nach erfolgreicher Operation in der Klinik und steht kurz vor der Entlassung. Der behandelnde Arzt oder die Klinik ruft einen Homecaredienst an, die sich von nun um alle Belange des Patienten kümmern und zentraler Ansprechpartner sowohl für den Arzt als auch für den Betroffenen oder dessen Angehörigen sind. Es versteht sich von selbst, dass auch alle sekundären Versorger sich von nun an nur noch an den Homcarer wenden müssen. Durch einen Assessmentbogen wird beim Patienten zu Hause und in der Klinik persönlich der tatsächliche Hilfebedarf eruiert. Das Homecareteam organisiert nun in enger Absprache mit dem Arzt alle für die ambulante Therapie notwendigen Materialien. Das schließt sowohl alle Medikamente und Hilfsmittel als auch die Organisation von Pflegediensten oder technischen Geräten mit ein. Nachdem mit dem Arzt alle therapierelevanten Details besprochen wurden, erfolgt die mithilfe des genauen Therapie- und Kostenplans die Antragsstellung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Nach der Genehmigung erfolgt die Rezeptierung durch den Arzt. Das Homecareunternehmen besorgt alle notwendigen Materialien und bereitet die Entlassung des Patienten vor. Nachdem der Patient ins eigene Heim entlassen wurde, erfolgt eine Einweisung in die Handhabung der medizinischen Geräte. Es werden Angehörige und vor allem der Patient selbst in den Einweisungsvorgang integriert, damit eine größtmögliche Unabhängigkeit erreicht wird. Die Einweisung umfasst dabei sowohl die Umsetzung von Therapie als auch die Unterweisung in die notwendige Hygiene und Vermeidung von Therapiekomplikationen. Nachdem alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der ambulanten Therapie getroffen wurden, erfolgen regelmäßige Visiten und Dokumentationen, die eng mit dem Arzt abgestimmt werden. So ist es möglich, dass der Arzt stets ein genaues Bild über den Therapiezustand des Patienten erhält und notwendige Anpassungen und/oder Veränderungen unternehmen kann.